Ein Urteil des Landesgerichts Frankfurt sorgt jetzt für Aufregung. Denn demnach sind Luftgewehr-Schüsse auf eine Katze keine Tierquälerei.

So wurde nämlich im Fall eines 52-jährigen Mannes entschieden, der im hessischen Eppstein in Deutschland mit einem Luftgewehr auf die Nachbarskatze geschossen hatte.

Luftgewehr-Schüsse auf Katze sind keine Tierquälerei

Bei Tierliebhabern sorgt ein Urteil des Landesgerichts Frankfurt nun für jede Menge Aufregung und Kopfschütteln. Ein 52-jähriger Mann hatte mit einem Luftgewehr auf eine Katze geschossen. Er wurde allerdings nur zu einer Geldstrafe von 1950 Euro verdonnert, denn Schüsse mit einem Luftgewehr seien keine Tierquälerei, so lautet das Gerichtsurteil. Das Urteil wurde zudem mit einem tierärztlichen Gutachten begründet. Demnach sei das Tier durch den Schuss nur „leicht bis mittelschwer“ beeinträchtigt worden.

Röntgenaufnahmen zeigen Geschoss

Röntgenaufnahmen der Katze zeigen eindeutig ein Geschoss in ihrem Körper, das aus dem Luftgewehr des Mannes stammt. Dennoch wurde der 52-Jährige nicht wegen Tierquälerei verurteilt. In erster Instanz war zwar noch von Tierquälerei und einer Geldstrafe in der Höhe von 16.100 Euro die Rede, das Landesgericht Frankfurt entschied nun aber anders. Denn Tierquälerei sei nur bei „erheblichen Schmerzen“ gegeben, heißt es. In diesem Fall weise das Tier aber nur leichte Verletzungen auf. Deswegen bleibt es in dem Fall nun lediglich bei einer Geldstrafe von 1.950 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.