Aufgrund der Coronavirus-Krise müssen viele Paare ihre Hochzeit nun absagen. Denn bis Ende Juni dürfen in Österreich keine großen Feiern stattfinden.

Und auch die Situation danach ist unklar. Abstandsregeln und das Tragen von Mund- und Nasenschutz gehören vermutlich noch länger zu unserer „neuen Normalität“. Doch so wollen viele Paare ihre Hochzeit nicht feiern und deshalb sagen einige auch ihre erst für Herbst geplanten Feiern ab.

Doch welche Rechte hat man? Und muss man mit hohen Stornokosten rechnen oder diese überhaupt bezahlen? Wir haben nachgefragt.

Hochzeit absagen: Wann muss ich Stornokosten zahlen?

Die aktuellen Corona-Maßnahmen der österreichischen Regierung machen einer Hochzeit im Mai und Juni derzeit einen Strich durch die Rechnung. Denn große Feiern sind bis dahin nicht erlaubt. Lediglich Trauung im kleinen Kreis und unter Einhaltung der Abstandsregeln sind erlaubt.

Doch so stellt sich wohl niemand seinen schönsten Tag im Leben vor. Die Konsequenz: Absagen und stornieren. Doch viele Dienstleister, wie Gastronomiebetriebe, Catering-Firmen, Friseure, Fotografen oder bereits gebuchte Bands verlangen Storno-Gebühren. Denn auch sie kämpfen derzeit ums Überleben. Die Situation ist für niemanden schön. Doch sind diese Storno-Gebühren angesichts der Vorschreibungen der Regierung auch wirklich zulässig?

Laut Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich dürfe man in diesem Fall keine Stornogebühren verlangen. Zumindest was größere geplante Hochzeiten im Mai und im Juni angeht. Denn aufgrund der behördlichen Anordnungen sei die Grundlage der Verträge dadurch nicht mehr gegeben. Sobald eine Hochzeitsfeier also wegen der aktuellen Maßnahmen gar nicht stattfinden kann und darf, dürfe keine Stornogebühr verlangt werden. Bezahlt werden müssen lediglich jene Leistungen, die bereits vor dem 16. März erbracht wurden, also bevor die Maßnahmen der Regierung zur Eindämmung des Coronavirus eingeführt worden.

Nicht bezahlen muss man laut AK-Konsumentenschützer jene Leistungen, die nun aufgrund der Versammlungsverbote und behördlichen Auflagen nicht erbracht werden können.

Anders ist das bei Feiern im kleinen Kreis.

Hochzeitsfeier im kleinen Kreis: Storno-Frage schwierig

Hier gestaltet sich die Frage nach der Aufhebung der Stornokosten etwas anders. Denn solange Feiern im kleinen Rahmen, also nur im engsten Familienkreis, weiter stattfinden können, heben die behördlichen Auflagen den Vertrag nicht unbedingt auf. Hier kommt es auf den Einzelfall an, ob eine kostenlose Stornierung möglich ist. Wichtig ist hierbei „für wie viele Personen reserviert worden ist und wie viele tatsächlich aufgrund der behördlichen Anordnungen an der Feier teilnehmen dürfen“, so die Arbeiterkammer.  

Wenn die Feier theoretisch stattfinden kann, müsse man sich den konkreten Fall genauer ansehen, so die Arbeiterkammer. „Sind die Trauung und die Feier am festgesetzten Termin erlaubt und die Unternehmen wie vereinbart zur Leistung bereit, gibt es kein Recht auf kostenlose Stornierung. Welche Stornokosten anfallen, hängt dann in erster Linie vom jeweiligen Vertrag ab.“, so die Konsumentenschützer.

Hochzeitstermin verschieben

Die beste Lösung ist es vermutlich, den Termin für die Feier einfach zu verschieben. Allerdings gibt es auch hier viel Unsicherheit bei den Paaren. Denn ob und wann „normale“ Hochzeiten stattfinden können, ist derzeit unklar. Vermutlich wird es noch das ganze Jahr über eine „neue Normalität“ mit Abstands- und Hygieneregeln geben. Und eine Hochzeitsfeier ohne Umarmungen und mit Mund- und Nasenschutz wünscht sich niemand.

Deshalb sollte man sich am besten mit den jeweiligen Dienstleistern und Hochzeitslocations in Verbindung setzen, um alle Möglichkeiten einer Verschiebung der Hochzeitsfeier – eventuell auch auf unbestimmte Zeit – durchzubesprechen. Hierbei raten die Konsumentenschützer aber auch dazu, etwaige Lösungen und neue Vereinbarungen immer schriftlich festzuhalten. Laut Arbeiterkammer gibt es zudem auch Fälle, bei denen beispielsweise Gaststätten höhere Anzahlungen verlangen, wenn die Hochzeit verschoben wird. Hierbei müsse man bedenken, dass „Vertragspartner im Falle einer Insolvenz nicht mehr leistungs- und zahlungsfähig sein könnten“, so die AK-Konsumentenschützer. Dann wäre das Geld vermutlich ganz verloren.

Was bringt eine Hochzeits-Versicherung?

Wer schon vor Ausbruch der Coronavirus-Krise eine Hochzeitsversicherung abgeschlossen hat, der muss sich im besten Fall nun keine Sorgen machen. Allerdings empfiehlt sich hier, den Vertrag und die Bedingungen nochmal sorgfältig durchzulesen und den Versicherungsberater zu kontaktieren. Denn bei vielen Versicherungen sind Pandemien zum Teil ausgeschlossen. Im Nachhinein einen Versicherungsschutz abzuschließen ist nur in den seltensten Fällen möglich.

Im allerbesten Fall findet ihr gemeinsam mit den Dienstleistern eine Lösung, die für alle gut ist. Denn immerhin sind beide Seiten von der Krise betroffen und niemand will auf Kosten sitzen bleiben.