Eigentlich hieß es am Donnerstag (19. März), dass Homeoffice aufgrund der Coronavirus-Pandemie in Österreich ab Freitag verpflichtend sei. Die umstrittene Verordnung wurde aber vom Gesundheitsministerium zurückgezogen.

Eigentlich hätte sie noch vor In-Kraft-Treten um Mitternacht durch eine neue ersetzt werden sollen. Nun herrscht aber Verwirrung

Verwirrung um Homeoffice: Verpflichtend oder nicht?

Die Verordnung des Gesundheitsministeriums stiftete ganz schön Verwirrung. Denn nachdem diese veröffentlicht war, wurde auf Nachfrage angekündigt, dass man die Bestimmung wieder aufhebe. Man habe sie versehentlich veröffentlicht. Dennoch war die Verordnung mit der entsprechenden Passage Freitagfrüh im Rechtsinformationssystem weiterhin online. Dies würde eigentlich bedeuten, dass sie de facto in Kraft getreten ist.

Wörtlich heißt es übrigens in der Verordnung zum COVID-19-Maßnahmengesetz: „Dabei dürfen Arbeitsstätten lediglich dann betreten werden, wenn die berufliche Tätigkeit nicht auch außerhalb der Arbeitsstätte durchgeführt werden kann.“

Ressortsprecherin: „Keine verpflichtende Telearbeit“

Es werde „keine verpflichtende Telearbeit“ geben, hatte eine Ressort-Sprecherin am Donnerstagabend eigentlich betont. Die übrigen Maßnahmen blieben aber aufrecht. Dabei geht es um die Sperre von Kur- und Rehabilitationsanstalten schon am Freitag, außerdem stellt man klar, dass „Begräbnisse im engsten Familienkreis“ vom Verbot des Betretens des öffentlichen Raums ausgenommen sind.

Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie

Die österreichische Regierung hatte Ende letzter Woche strenge Maßnahmen beschlossen, um die Coronavirus-Pandemie einzudämmen. So sind seit Montag alle Geschäfte mit Ausnahme von Supermärkten, Tankstellen Apotheken und Trafiken geschlossen. Außerdem ist die österreichische Bevölkerung aufgefordert nur mehr alleine oder mit jenen Menschen, mit denen man zusammenlebt nach draußen zu gehen.