Hunde müssen draußen bleiben: Da es noch keine genauen gesetzliche Regelung gibt, die die Anwesenheit eines Hundes in einem Restaurant gestattet, wird der Ruf nach einer einheitlichen Gesetzeslage bzw. nach einem Hundeverbot immer lauter.

Wer einen Hund besitzt, will aus Gewohnheit und Zuneigung alles mit seinem Vierbeiner unternehmen – dazu zählt natürlich auch ein Restaurantbesuch.

Aber sind darüber auch der Lokalbesitzer und die anderen Gäste erfreut? Es stellt sich daher die Frage, ob Gastwirte einen Hund im Lokal verbieten können und wann Hunde mitgenommen werden dürfen.

Die Diskussion über Hunde in Speiselokalen polarisiert unausweichlich. Neu aufgerollt wurde das Thema durch ein Hundeverbot im Restaurant des Villacher Mömax. Das Möbelhaus entschied sich gegen Hunde im Speisebereich.

Ist ein Hundeverbot gerechtfertigt?

Der Gastwirt verfügt über das Hausrecht, was ihn regelmäßig dazu berechtigt zu bestimmen, wer in sein Lokal darf und wer nicht. So kann er grundsätzlich auch festlegen, dass Hunde nicht mit ins Lokal gebracht werden dürfen. In jene Bereiche, wo mit Lebensmitteln gearbeitet wird, wie der Küche oder in Lagerräumen, dürfen sie aus Hygienegründen nicht hinein.

Das Diskriminierungsverbot bezieht sich auf Religion, Rasse und Geschlecht eines Menschen. Für Hunde gibt es keine Regelung. Zu Verboten kommt es meist nur dann, wenn es zu Zwischenfällen oder Ruhestörungen kommt.

Auch in Deutschland gilt: Rechtlich gesehen sind Hunde in der Gastronomie erlaubt. Zumindest solange Sie im Gastraum bleiben und nicht in Bereiche vordringen, in denen mit Lebensmitteln gearbeitet wird.

Leinen- und Beißkorbpflicht in Niederösterreich

Im Landtag von Niederösterreich gibt es nun jedenfalls eine beschlossene Änderung des Hundehaltegesetzes. Es gilt nun eine Leinen- und Beißkorbpflicht für fast alle Hunde in Gaststätten. Die Regelung wurde an die Vorschriften in der Wiener U-Bahn oder in der Straßenbahn angeglichen.