Zwei Frauen aus Deutschland wurden verurteilt, weil sie Lebensmittel aus einem versperrten Müllcontainer gestohlen hatten. Der Inhalt des Containers lag für die Abholung durch eine Entsorgungsfirma bereit.

Weggeworfene Nahrungsmittel aus den Abfällen von Handelsketten zu fischen, kann zu strafrechtlichen Folgen führen.

Dumpster Diving als Trend

Der Trend Dumpster Diving entwickelte sich in den letzten Jahren als Reaktion auf unsere Überflussgesellschaft. Für viele junge Menschen gehört es zu ihrem Lifestyle, noch nicht verdorbene Lebensmittel aus dem Müll von Supermärkten zu fischen. Handelsketten werfen nämlich oftmals Nahrungsmittel weg, die zwar noch genießbar sind, aber aufgrund des Haltbarkeitsdatums nicht mehr verkauft werden dürfen. Dieses Vorgehen kann aber auch strafrechtliche Folgen haben, wie ein aktueller Fall aus Deutschland jetzt zeigt.

Lebensmittel aus Müllcontainer gestohlen: Zwei Frauen verurteilt

Das bayerische Oberste Landesgericht sprach Franziska S. und Caroline K. in letzter Instanz wegen Diebstahls schuldig. Die 26-Jährige und die 28-Jährige begaben sich in die Anlieferzone der Firma Edeka. Dort öffneten sie mithilfe eines Vierkantschlüssels einen Müllcontainer, in dem sich Lebensmittel zur Abholung durch ein Entsorgungsunternehmen befanden. Anschließend stahlen sie Nahrungsmittel.

Bereits am 30. Jänner sprach das Amtsgericht Fürstenfeldbruck die zwei Angeklagten schuldig. Die zwei Frauen und ihre Anwälte fochten das Urteil allerdings an. Am 2. Oktober verwarf das bayerische Oberste Landesgericht diese Revision aber als unbegründet und sprach die Angeklagten schuldig. Die Firma Edeka hatte nämlich das Eigentum an den Lebensmitteln nicht aufgegeben. So lautet zumindest die Begründung des Gerichts. Die zwei Frauen begingen somit Diebstahl.