Deutschland hat den Lockdown bis 28. März verlängert. Gleichzeitig gibt es aber einen Stufenplan für Lockerungen. Es soll einzelne Öffnungsmöglichkeiten geben.

Je nach Infektionslage kann es zu Lockerungen kommen. Führen diese aber wieder zu einem Anstieg der Infektionszahlen in einer Region, werden automatisch alle schon erfolgten Erleichterungen wieder gestrichen. Hier ein Überblick über die Öffnungsstrategie in Deutschland:

Mehr Kontakte erlaubt

Eine Erleichterung gibt es ab 8. März zunächst bei der strengen Begrenzung privater Kontakte. Ab dann dürfen sich höchstens fünf Personen aus zwei Haushalten privat treffen. Kinder bis 14 Jahre sind da nicht mitgezählt. Außerdem gibt es eine große Neuerung: Paare gelten immer als ein Haushalt. In Regionen mit weniger als 35 Neuinfektionen pro Woche pro 100.000 Einwohnern kann dies auf drei Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen erweitert werden.

Wenn aber die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, zieht man die Notbremse. Und dann gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Regeln, die bis zum 7. März gelten. Das heißt also hier: Nur ein Haushalt und eine weitere Person dürfen sich treffen.

Blumenläden und Baumärkte dürfen öffnen

In einem ersten Öffnungsschritt durften Schulen und Friseure ihre Tore wieder öffnen. Nun soll es ab 8. März zu einem zweiten Öffnungsschritt kommen, bei dem Blumenläden, Baumärkte und Gartencenter öffnen dürfen. In einzelnen Bundesländern sind diese ja bereits offen, jetzt sollen sie aber bundesweit einheitlich dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet werden. Voraussetzung ist natürlich, dass Hygienekonzepte und eine Kundenbegrenzung eingehalten werden.

Fahr-, Flugschulen und körpernahe Dienstleister

Auch Fahr- und Flugschulen können ab 8. März wieder aufmachen. Hierfür gibt es aber Auflagen. Körpernahe Dienstleister dürfen wieder öffnen. Was genau unter diese Kategorie fällt, kann sich aber von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Kunden müssen jedenfalls einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest vorweisen, falls sie bei ihrem Termin die Maske nicht aufbehalten können.

Dritter Öffnungsschritt im Lockdown

Weitere Öffnungsschritte werden vom Infektionsverlauf abhängig gemacht. Die Länder könnten demnach regional bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 in einem dritten Öffnungsschritt mit Auflagen den Einzelhandel, Museen, Galerien, Zoos und Gedenkstätten öffnen. Auch kontaktfreier Sport im Außenbereich könnte dann erlaubt werden. Bei Inzidenz-Werten zwischen 50 und 100 sollen diese Bereiche nur eingeschränkt öffnen: Im Einzelhandel etwa würden nur Terminshopping-Angebote erlaubt. Kunden müssten also vorher einen Termin buchen. Ähnliches würde für Museen gelten. Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz auf über 100, greift die Notbremse mit einer Rückkehr zu den Lockdown-Regeln.

Stufe Vier ab 22. März

Frühstens ab 22. März kann die Stufe Vier der Öffnungsschritte greifen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Sieben-Tage-Inzidenz in der Region nach dem dritten Öffnungsschritt für zwei Wochen nicht verschlechtert hat. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen dann sogar Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos wieder öffnen. Auch kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport draußen werden erlaubt.

Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 könnte die Außengastronomie nur mit Terminbuchung erlaubt werden. Für Theater, Kinos und Ähnliches würden tagesaktuelle Schnell- oder Selbsttests vorgeschrieben. Bei einer Inzidenz über 100 greift aber wieder die Notbremse.

Stufe 5 ab 5. April

Frühestens ab 5. April kann es zur nächsten Öffnungsstufe kommen. Denn sie setzt eine für zwei Wochen mindestens stabile Sieben-Tage-Inzidenz seit dem vierten Öffnungsschritt voraus. Bei unter 50 Neuinfektionen könnten im Außenbereich Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmenden und Kontaktsport in Innenräumen erlaubt werden. In dieser Phase dürfte der Einzelhandel auch schon bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 unter denselben Auflagen öffnen wie im dritten Schritt bei unter 50. Steigt die Inzidenz aber auf über 100, steigt man aber wieder auf die – ja richtig geraten – Notbremse.