Als eine von mehreren Maßnahmen gegen Umweltverschmutzung und Klimawandel hat das französische Parlament gestern die Einführung des Straftatbestandes „Ökozid“ befürwortet. Bei einem Verstoß drohen bis zu zehn Jahre Haft sowie Bußgelder von bis zu 4,5 Millionen Euro.

Die Maßnahme soll auf „die ernstesten Fälle von Umweltschädigungen von nationaler Bedeutung“ anwendbar sein, erklärte Umweltministerin Barbara Pompili.

Ökozid: Verschmutzung von Flüssen

Die Nationalversammlung nahm den „Ökozid“-Vorschlag mit 44 zu zehn Stimmen an. Anwendbar sei dieser Straftatbestand beispielsweise bei der Verschmutzung eines Flusses in Frankreich, sagte die Ministerin. Eine Anwendung außerhalb des Landes, wie etwa bei der Beschädigung des brasilianischen Regenwaldes, unterliege nicht dem französischen Recht. Das spätere Gesetz solle strengere Strafen für die vorsätzliche „ernste und anhaltende“ Verschmutzung von Wasser, Luft und Boden ermöglichen.

Die Nationalversammlung nahm den „Ökozid“-Vorschlag übrigens mit 44 zu zehn Stimmen an. Das gesamte Gesetzespaket wird der Nationalversammlung im kommenden Monat zur Abstimmung vorgelegt und wandert im Falle einer Annahme danach in den Senat.

Kritik an Gesetzespaket

Mehrere rechtsgerichtete Abgeordnete kritisierten eine Entwicklung hin zu einer „Strafökologie“. Unternehmen drohe „rechtliche Unsicherheit“. Linksgerichteten Abgeordneten gehen die geplanten Maßnahmen hingegen nicht weit genug. Statt nur vorsätzliches Handeln zu bestrafen, müssten auch Umweltschäden einbezogen werden, die etwa durch Fahrlässigkeit oder Leichtsinn verursacht worden seien.