Im deutschen Bundesland Sachsen gilt ab Montag (20. April) die Mundschutzpflicht für öffentliche Verkehrsmittel und alle Geschäfte. Das gab Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer am Freitag (17. April) in einer Pressekonferenz bekannt.

Demnach sind die Einwohner Sachsens ab 20. April nicht nur dazu verpflichtet, beim Einkaufen stets einen Mundschutz zu tragen. Auch bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel gilt ab Montag eine Maskenpflicht.

Sachsen: Mundschutzpflicht in Bussen und Läden

In einer Pressekonferenz teilte Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer gestern neue Verordnungen hinsichtlich der Corona-Pandemie mit. So gilt im Bundesland ab 20. April eine Mundschutzpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie den Geschäften. Verstöße straft die Polizei mit hohen Bußgeldern. Als Ersatz für eine richtige Maske kann auch ein Schal oder ein Tuch verwendet werden. Das Wichtigste sei, dass Mund und Nase in der Öffentlichkeit stets bedeckt sind, so Kretschmer. Zudem gäbe es Schutzmasken laut dem Ministerpräsidenten auch vielerorts zu kaufen. Die Geschäfte seien dagegen nicht verpflichtet, Schutzmasken für ihre Kunden zur Verfügung zu stellen. Dennoch müssen sie sicherstellen, dass sich Kunden an das Tragen einer entsprechenden Bedeckung halten, hieß es in der Pressekonferenz.

Erste Lockerungen der Maßnahmen in Sachsen

Neben der Maskenpflicht gab Kretschmer zudem neue Lockerungen der Maßnahmen in Sachsen bekannt. So darf die Wohnung ab sofort auch wieder für Ausflüge im Freien verlassen werden. Diese dürfen allerdings nur mit maximal einer weiteren Person unternommen werden. Ausflüge ins Ausland sind weiterhin untersagt. Neben Supermärkten öffnen ab Montag nun auch erstmals Geschäfte mit einer Verkaufsfläche unter 800 Quadratmetern. Einkaufszentren bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Auch Restaurants dürfen noch nicht öffnen. Hier gäbe es noch zu viele Probleme, begründet Kretschmer die Entscheidung. Öffentliche Einrichtungen wie Museen und Bibliotheken aber auch Zoos bleiben ebenfalls geschlossen, genauso wie Spielplätze und Sportvereine. Joggen, Wandern und Klettern in der Natur ist weiterhin gestattet. Gottesdienste, Beerdigungen, Hochzeiten und Taufen dürfen mit maximal 15 Personen abgehalten werden. Private Partys sind nicht erlaubt.

Mundschutzpflicht nun auch in Mecklenburg-Vorpommern

Nachdem Sachsen die Maskenpflicht mit Montag einführt, zieht nun das zweite deutsche Bundesland nach. So sind die Einwohner in Mecklenburg-Vorpommern ab Montag ebenfalls dazu verpflichtet, in Taxis, Straßenbahnen oder Bussen einen Mundschutz zu tragen. Schal oder Tuch sind als Alternative ebenfalls erlaubt. Die entsprechende Verordnung zur Mundschutzpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln gab Ministerpräsidentin Manuela Schwesig gestern Abend bekannt. In den Geschäften ist der Mundschutz dagegen weiterhin nur eine Empfehlung, aber keine Pflicht.