Am 29. Mai öffnen die Fitnessstudios in Österreich wieder ihre Pforten. Nach einer langen Pause freuen sich wohl all jene die gerne „pumpen“ oder in die Pedale des Spin-Cycles treten, wieder aufs Schwitzen an den Geräten.

Doch aufgrund der aktuellen Situation müssen nun natürlich spezielle Hygienemaßnahmen eingehalten werden, die die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus verringern sollen:

2 Meter oder 1 Meter Abstand?

Klare Regeln gibt es zum Mindestabstand. Gesundheitsminister Anschober erklärte bei einer Pressekonferenz am 25. Mai, dass der eigentlich geltende Mindestabstand von einem Meter beim Trainieren nicht reichen würde. So muss man im Aktivbereich von Sportstätten zwei Meter Abstand halten. Das heißt beim Trainieren an den Geräten, aber auch bei Gruppentrainings müssen zwei Meter Abstand zu anderen Personen eingehalten werden. „In allen anderen Bereichen, also in den Garderoben oder auch Duschen gilt der Ein-Meter-Abstand“, sagt Martin Becker, Fitness- und Sportbetriebe-Obmann in der Wirtschaftskammer Wien.

Auf diesen Sicherheitsabstand hat sich etwa auch das Fitnessstudio John Harris vorbereitet. So werde man laut Pressesprecher Christian Zöbl jedes zweite Gerät im Cardiobereich sperren. Kleinere Sportstätten bereiten sich auf die neuen Regelungen ebenfalls so gut es geht vor, wie Krafttrainerin Kawina Eath von Lieblingsübung erklärt. Auch, wenn es in der Novelle zur COVID-19-Lockerungsverordnung nicht viele Anhaltspunkte diesbezüglich gibt.

Mindestabstand bei Ausnahmefällen

Klar ist allerdings auch, dass der Mindestabstand von zwei Metern in Ausnahmefällen nicht eingehalten werden muss. „Zum Beispiel, wenn jemandem etwas passiert ist. Ein Kunde kann etwa nicht mehr aufstehen oder macht eine Übung falsch und es ist Gefahr im Verzug. Dann darf man als Mitarbeiter dem Kunden näher kommen, wenn es eine Hilfestellung für die Person ist“, erklärt Martin Becker.

Maske für Mitarbeiter der Fitnessstudios

Die Mitarbeiter in den Fitnessstudios müssen zudem immer eine Maske oder ein Visier tragen, erklärt Becker. „Auch ein Trainer, ein Gruppentrainer oder ein Rezeptionist müssen immer und überall eine Maske oder ein Gesichtsschild tragen“, so Becker.

Maskenpflicht für Kunden in gewissen Bereichen

Kawina Eath hat versucht sich trotz unklarer Maßnahmen vorzubereiten. Sie weiß, dass zumindest beim Betreten des Studios eine Schutzmaske zu tragen ist. Die Trainerin hat auch ihre Kunden dahingehend informiert. „Wer möchte, kann auch freiwillig während dem Training eine Maske tragen. Das will aber natürlich niemand“, erklärt die Krafttrainerin. Eine Maskenpflicht auch während dem Training, die ebenfalls im Raum gestanden ist, hätte sie viele Kunden gekostet. „Als ich erklärt habe, dass unter Umständen noch eine Verordnung zur Maskenpflicht während dem Training kommen könnte, haben schon viele angekündigt, dass sie nicht mehr kommen würden“, so Eath.

Laut Becker gibt es aber keine Maskenpflicht im Aktivbereich, also beim Training. Die Kunden müssen nur vom Eingangsbereich bis zur Rezeption und zu den Umkleidebereichen eine Schutzmaske tragen.

Desinfektionsmittel in den Fitnessstudios

Um auch sonst die Hygienestandards einzuhalten, stocken die Betriebe ihren Bestand an Desinfektionsmittel auf. „Vom Betrieb her wird alles unternommen, damit ausreichend Sprühflaschen und Handdesinfektionsmittel zur Verfügung steht“, erklärt Becker. So wird am Eingang ein Handdesinfektionsspender aufgestellt.

John Harris hat für die Einhaltung der Hygienemaßnahmen ein eigenes „Safety-Fitness Paket“ geschnürt. Dieses inkludiert einen eigenen Hygiene-Manager, Schutzausrüstung für die Mitarbeiter, Aufstockung der Desinfektionsspender, Abstandsmarkierungen und verdichtete Reinigungsintervalle sowie Plexiglas im Eingangsbereich. Zudem wurde ein neues Luftreinigungskonzept erstellt. Geräte sollen hierbei Viren, Allergene und Schadstoffe aus der Luft filtern. Auch im Trainingsraum von Kawina Eath werden die Geräte regelmäßig desinfiziert, um die Sicherheit der Sportlerinnen zu gewährleisten.

Keine maximale Anzahl an Kunden

„Das Positive an der Lockerungsverordnung ist, dass viele Dinge nicht konkret geregelt werden“, erklärt Martin Becker von der WKW und fügt hinzu: „Wir Betreiber gehen somit davon aus, dass das, was nicht explizit definiert ist, möglich ist.“ Somit gebe es auch keine Auflage, die eine personelle Beschränkung auf Quadratmeter mit sich bringt. Die zuvor im Raum gestandene Regel zu 10 Quadratmeter pro Person gibt es also nicht.

Appell an Hausverstand

Becker appelliert zudem an den Hausverstand der Kunden. „Sie müssen die Geräte nach der Nutzung desinfizieren“. Auch die Nies- und Hustetikette sollte eingehalten werden. John Harris etwa stellt Informationen zu Verhaltens- und Abstandsregeln auf digitalen Screens in den Studios zur Verfügung.