Seit 2013 wird jährlich am 7. Mai der Welttag der genitalen Selbstbestimmung begangen. Ziel des Aktionstages ist es, das Recht auf körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung für alle Kinder weltweit zu propagieren. Denn noch immer gibt es etwa in vielen Ländern beispielsweise die Praxis der Genitalverstümmelung.

Einen Schritt in die richtige Richtung ist nun der Sudan gegangen. Am 30. April kündigte die sudanesische Übergangsregierung einen neuen Artikel im Strafgesetzbuch an, der die Genitalverstümmelung bei Frauen verbietet.

Sudan verbietet weibliche Genitalverstümmelung

Weibliche Genitalverstümmelung oder FGM bezeichnet die teilweise oder vollständige Entfernung beziehungsweise Beschädigung der äußeren Geschlechtsorgane. Die Praxis findet in vielen Ländern noch immer aufgrund von Tradition statt. Der Ministerrat im Sudan hat nun ein Gesetz angenommen, in dem die sogenannte Beschneidung mit drei Jahren Gefängnis bestraft wird. Der Souveräne Rat, die höchste Macht im Land, muss das noch bestätigen. „Dieses Gesetz wird Mädchen vor einer barbarischen Praxis schützen und gibt ihnen die Chance, in Würde zu leben“, freut sich Salma Ismail, Sprecherin des UN-Kinderhilfswerks Unicef in Sudans Hauptstadt Khartum. „Es hilft Müttern, die ihre Töchter davor schützen wollen, aber keine Wahl hatten, jetzt Nein sagen zu können.“

Sudan: 87 Prozent von Frauen genital verstümmelt

Der Sudan hat eine der höchsten Raten von Genitalverstümmelung der Welt. Laut Angaben der UN sind dort 87 Prozent aller Frauen zwischen 14 und 49 Jahren genital verstümmelt. Am häufigsten ist die Infibulation, wobei die äußersten Genitalien ganz oder teilweise entfernt werden und die Vaginalöffnung verengt wird. Das sorgt oft für chronische Gesundheitsprobleme. Den Eingriff führen meist ältere Frauen mit Rasierklingen oder Messern durch, oft ohne Betäubung.

27 Länder Afrikas haben die Genitalverstümmelung von Frauen und Mädchen bereits verboten. In vielen Ländern in Afrika, Asien und im Mittleren Osten gilt der Eingriff immer noch als ein notwendiger „Übergangsritus zur Weiblichkeit“. Für beschnittene Mädchen bekommen die Familien oft einen höheren Brautpreis bei der Ehe. Viele glauben auch, dass FGM ein religiöses Gebot sei.

7. Mai: Welttag der genitalen Selbstbestimmung

Der Welttag der genitalen Selbstbestimmung ist ein Aktionstag für die genitale Selbstbestimmung von Minderjährigen. Er wird seit 2013 jährlich am 7. Mai begangen. An diesem Tag jährt sich die Verkündung des sogenannten Kölner Urteils. Dieses hatte 2012 auch Jungen das Recht auf genitale Selbstbestimmung zugesprochen, indem es eine medizinisch nicht indizierte Vorhautentfernung eines Jungen als eine strafbare Körperverletzung bewertete. Inzwischen ist der 7. Mai längst weltweit zu einem Symbol für die Selbstbestimmungsrechte des Kindes unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion und Tradition geworden.

Diese Formen der FGM gibt es

Die Weltgesundheitsorganisation WHO definiert vier Formen von weiblicher Genitalverstümmelung:

  • Typ I: Die Klitoridektomie bezeichnet die teilweise oder vollständige Entfernung der äußerlich sichtbaren Teils der Klitoris und der Klitorisvorhaut.
  • Typ II: Bei der sogenannten Exzision entfernt man zusätzlich zum äußerlich sichtbaren Teil der Klitoris auch teilweise oder vollständig die inneren Schamlippen. Es kann auch sein, dass bei dieser Form zusätzlich die äußeren Schamlippen verstümmelt werden.
  • Typ III: Beim dritten Typen handelt es sich um die Infibulation. Sie ist die schwerste Form der FGM. Dabei entfernt man das gesamte Genital, also Klitoris, Klitorisvorhaut und Schamlippen. Die Wunde wird dann bis auf ein kleines Loch zugenäht. Durch dieses Loch sollen Urin und Menstruationsblut abfließen, jedoch soll keine Penetration möglich sein.
  • Typ IV: Der vierte Typ bezeichnet alle weiteren, medizinisch nicht begründeten Eingriffe, die die Vulva und Klitoris der Frau nachhaltig schädigen. Beispiele hierfür sind etwa das Ätzen, Scheuern, Brennen, Räuchern oder das Auftragen von nervenschädigenden Substanzen.