Transsexuelle Menschen werden von der Gesellschaft oft als Randgruppen angesehen und auch so behandelt. Die Rechtslage für Transgender ist in Österreich inzwischen mit diversen Urteilen und Rechtsbescheiden geregelt.

Doch was bewirken diese wirklich? Hier ein kurzer Überblick über die aktuelle Gesetzeslage.

Gesetzeslage in Österreich

Das Personenstandsgesetz  gilt in Österreich seit 2013. Es sorgt unter anderem dafür, dass Menschen, die sich mit ihrem gebürtigen Geschlecht nicht identifizieren, die Möglichkeit haben, das neue Geschlecht oder den neuen Vornamen bei der Staatsbehörde im Register eintragen zu lassen. Dafür wird allerdings ein Gutachten eines Psychologen oder Psychotherapeuten benötigt. Danach kann sich die Person beim Standesamt eine neue Geburtsurkunde ausstellen lassen.

Geschlechtsangleichung

Die Geschlechtsangleichung fällt unter die juristische Verantwortung des Bundesministeriums für Gesundheit. Diese hat einige Voraussetzungen festgesetzt, die vor der Geschlechtsoperation von der bestreffenden Person erfüllt werden müssen. Dazu gehören eine psychiatrische Diagnostik, eine klinisch-psychologische Diagnostik sowie eine Psychotherapeutische Diagnostik. Dinge wie eine vorangegangene urologisch-gynäkologische Abklärung, ein Risikoscreening und eine zytogenetische Untersuchung müssen vor der Geschlechtsangleichung vom Patienten erledigt werden. Erst dann kann der Eingriff vom Gericht bewilligt werden.

Internationaler Vergleich

Die Rechtslage für Österreich ist nun klar, aber wie sieht’s generell aus? Sieht man sich die Entwicklungen weltweit an, wird schnell klar: Veränderungen müssen her! In Japan wird eine Geschlechtsangleichung in Form einer qualvollen Sterilisation abgewickelt. In den Großteilen Amerikas wird Transgender zwar akzeptiert, allerdings haben die Personen nach ihrer erfolgreichen OP teilweise mehr Probleme als zuvor, wenn ihnen beispielsweise der Zutritt zu öffentlichen Restaurants und Bars verweigert wird. Manchmal werden sie sogar gewaltsam aus Lokalen verbarrikadiert. Bleibt nur zu hoffen, dass sich diese Dinge in Zukunft in eine positive Richtung bewegen.