Seit dem 1. November gilt in der österreichischen Gastronomie das absolute Raucherverbot. Wirte in Wien fürchten nun den Großteil ihrer Kunden zu verlieren.

Aus diesem Grund möchten Gastronomen weiterhin Winterschanigärten anbieten, in denen die Lokalbesucher einen Platz zum Rauchen haben. Bis jetzt wurden allein in Wien bereits 83 Gastgärten neu angemeldet. Für die kommende Wintersaison bis Februar 2020, sollen zudem noch weitere 145 Neuanmeldungen stattfinden.

Hintergrund für die große Anfrage an Schanigärten ist der rapide wirtschaftliche Rückfall, den Wirte seit der Einführung des Raucherverbots erlebten. Laut der Wirtschaftskammer sei der Umsatz in den letzten Wochen um 20 Prozent gesunken.

Vorlage für Freiflächen nicht definierbar

Weiterhin darf in den Lokalen nicht geraucht werden. Freiflächen bilden allerdings die Ausnahme. Jedoch ist es schwer eine Norm für Freiflächen zu finden, erklärt Peter Dobcak, Obmann der Wirtschaftskammer Wien. „Da wäre es wichtig, zu einer einheitlichen Lösung zu kommen, was der Gastronom darf und was nicht“. Auch Franz Pietsch, Leiter der Ombudstelle für Nichtraucherschutz des Sozialministeriums, ist der Meinung, dass Freiflächen nicht immer gleich aussehen können. „Es gibt jetzt viele kreative Lösungen, aber jede muss im Einzelfall von der zuständigen Behörde bewertet werden“.

Klar ist dennoch, dass Freiflächen als solche vom Lokalbesitzer erkennbar gemacht werden müssen. Mithilfe von Überdachungen, Schirmen oder Markisen kann man Freiflächen leicht erkennbar machen. Eine eindeutige juristische Vorlage für Freiflächen gibt es nämlich bis dato noch nicht.

Zusätzliche Gebühren für Pacht

Für das Angebot eines Schanigartens fallen für den Gastwirt zusätzliche Kosten an. Dabei gibt es unterschiedliche örtliche Zonen in Wien, die den Wert der Gebühren bestimmen. Die Pacht für einen Schanigarten liegen hier zwischen zwei und zwanzig Euro. Der Standort des Lokals spielt aus diesem Grund beim Bau eines Schanigartens eine erhebliche Rolle.