Um die Pandemie einzudämmen, geht Deutschland ab 2. November in einen Quasi-Lockdown. Die Regierung will die Corona-Infektionswelle mit strengen Kontaktbeschränkungen brechen.

Auf diese Weise soll eine unkontrollierbare Ausbreitung des Coronavirus verhindert werden. Aber wie genau sieht der „Lockdown Light“ in Deutschland aus?

Das sind die Corona-Regeln im deutschen Lockdown:

  • Kontakte: Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands erlaubt. Jedenfalls darf man mit maximal zehn Menschen in der Öffentlichkeit sein.
  • Schulen und Kindergärten bleiben offen, allerdings sollen die einzelnen Bundesländer weitere Schutzmaßnahmen treffen.
  • Groß- und Einzelhandel: Die Geschäfte bleiben offen. Der Zutritt wird aber streng gesteuert. Warteschlangen müssen vermieden werden. Pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich nur ein Kunde aufhalten.
  • Gastronomie: Restaurants, Bars, Klubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Die Lieferung und Abholung von Speisen ist weiterhin erlaubt.
  • Private Reisen: Man soll auf private Reisen und Verwandtenbesuche verzichten. Übernachtungsangebote im Inland darf es nur noch für notwendige Zwecke geben, nicht mehr für touristische.
  • Freizeit und Kultur: Theater, Opern und Konzerthäuser werden geschlossen. Dies gilt ebenso für Kinos, Messen, Freizeitparks, Spielhallen und -banken, Bordelle, Sportstätten und Fitnessstudios.
  • Veranstaltungen: Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden einen Monat lang verboten. Profisportveranstaltungen dürfen nur ohne Zuschauer stattfinden.
  • Körperpflege: Massagestudios sowie Tattoo-Studios und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien sind aber weiterhin möglich. Auch Friseure dürfen unter Einhaltung der bestehenden Auflagen öffnen.
  • Industrie und Handwerk: Die Arbeitgeber müssen dafür sorgen, ihre Mitarbeiter vor Infektionen zu schützen. Jedes Unternehmen muss ein Hygienekonzept umsetzen. Wo immer möglich soll Heimarbeit gestattet sein.
  • Gottesdienste sollen weiterhin erlaubt sein, allerdings mit einem Hygienekonzept.
  • Schutz von Risikogruppen: Für Bewohner, Beschäftigte und Besucher in Pflege- und Seniorenheimen sowie für Krankenhäuser wurden bereits Maßnahmen auf den Weg gebracht, darunter Massenschnelltests.

Hilfe für Unternehmen

Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbstständigen, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für

Erklärung von Angela Merkel

Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärte am 29. Oktober, warum sie die strengen Maßnahmen für nötig hält. Die Gesundheitsämter seien mit der Ausbreitung überfordert, 75 Prozent der Infektionen können demnach nicht mehr nachverfolgt werden. „Wir befinden uns zu Beginn der kalten Jahreszeit in einer dramatischen Lage“, erklärte Merkel. Ginge die Entwicklung so weiter, wäre die Intensivmedizin schon bald überfordert, sagte die Kanzlerin und fügte hinzu: „Sie [Die Pandemie] betrifft uns alle.“ Die beschlossenen Maßnahmen sind nach ihren Worten daher „geeignet, erforderlich und verhältnismäßig“.