Eine Meldung, die man nicht jeden Tag hört: Eine 80-jährige Nonne stahl in Summe rund 800.000 Dollar aus der Kasse einer Schule und finanzierte sich damit ihre Vorliebe für Luxus-Urlaube und Glücksspiel. Die Frau wurde nun zu einer Haftstrafe verurteilt.

Demnach hat sich die Nonne wohl nicht an ihr Armutsgelübde gehalten.

80-Jährige Nonne in den USA unterschlägt Schulgeld

Es klingt bisschen nach einem (nicht gerade sonderlich lustigem) Witz. Eine Nonne steht vor Gericht und sagt: „Ich habe gesündigt“. So manch einer denkt an dieser Stelle nun, bei solch einem Geständnis handelt es sich vermutlich um eine kleine Lappalie. Nicht so in den USA!

Eine 80-jährige Nonne ist in den Vereinigten Staaten nun zu einer Haftstrafe verurteilt worden, weil sie satte 800.000 Dollar aus der Kasse einer Schule gestohlen und im Casino verzockt hat.

„Ich habe gegen das Gesetz verstoßen, und ich habe keine Entschuldigung“, sagte die Ordensfrau vor Gericht, wie die Los Angeles Times berichtete.

Vorliebe für Luxus und Casinos

Die Nonne war Leiterin einer katholischen Privatschule im US-Bundesstaat Kalifornien. Sie unterschlug jahrelang Geld, um ihre Vorliebe für Luxus-Urlaube und Glücksspiel zu finanzieren. Aufgedeckt wurde der Betrug dann im Jahr 2018 bei einer Rechnungsprüfung. Die Leiterin der katholischen Schule hatte versucht, ihn zu vertuschen, indem sie ihre Mitarbeiter angewiesen hatte, belastende Dokumente zu vernichten.

Seit Sommer vergangenen Jahres muss sich die 80-Jährige deswegen vor Gericht verantworten. Sie bereut die Frau ihre Taten zutiefst und nannte ihre Verbrechen „eine Verletzung meines Gelübdes, der Gebote, des Gesetzes und vor allem des heiligen Vertrauens, das so viele in mich gesetzt hatten“. Doch Reue schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Die Staatsanwaltschaft forderte zwei Jahre Gefängnis.

Ein Jahr Gefängnis wegen Glücksspielsucht

Der Richter zeigte sich aber gutmütig. Er wolle die Nonne nicht nur nach „dem Schlimmsten, was sie in ihrem Leben getan hat, beurteilen.“ Daher entschied er sich letztendlich für eine einjährige Haftstrafe.

Zudem plädierte der Anwalt der Nonne auf Glücksspielsucht und forderte, dass seine Mandantin ihre Strafe in dem Kloster verbüßen dürfe, in dem sie seit der Aufdeckung des Betrugs im Jahr 2018 lebt. Ob der Richter dieser Forderung nachkommen wird, steht noch nicht fest.